Hundesteuer Rechner / Listenhunde
Listenhunde: Rasselisten und erhöhte Steuer
Elf Bundesländer führen Rasselisten mit Hunden, die als gefährlich gelten, fünf Länder haben solche Listen abgeschafft und stellen allein auf das Verhalten ab. Für gelistete Hunde verlangen viele Städte drastisch erhöhte Hundesteuer, in unserem Städtevergleich bis 1.200 Euro im Jahr. Hier steht, welche Regeln wo gelten und was ein Wesenstest bringt.
Stand: Juli 2026Länder ohne Rasseliste
Fünf Bundesländer stufen Hunde nicht nach Rasse ein, sondern nur nach ihrem tatsächlichen Verhalten, etwa nach einem Beißvorfall:
| Bundesland | Ohne Rasseliste seit |
|---|---|
| Niedersachsen | 2003 |
| Schleswig-Holstein | 2016 |
| Thüringen | 2018 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2022 |
| Brandenburg | Juli 2024 |
In diesen Ländern gibt es keine pauschale Einstufung als Listenhund mehr. Ein Hund kann aber nach auffälligem Verhalten als gefährlich eingestuft werden, mit Auflagen und je nach Stadt erhöhter Steuer. In Schleswig-Holstein verbietet das Kommunalabgabengesetz sogar rassebezogene Steuersätze, Lübeck besteuert deshalb nur per Einzelfallbescheid festgestellte gefährliche Hunde höher.
Länder mit Rasseliste
Die übrigen elf Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt) führen Rasselisten. Fast überall darauf stehen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen. Zwei Beispiele für die Systematik:
- Bayern unterscheidet zwei Kategorien: Kategorie 1 (unter anderem Pitbull und American Staffordshire Terrier) gilt unwiderleglich als gefährlich, die Haltung ist faktisch verboten. Bei Kategorie 2 (14 Rassen, darunter Rottweiler und Cane Corso) kann ein bestandener Wesenstest die Gefährlichkeit widerlegen, der Halter hat dann Anspruch auf ein Negativzeugnis.
- Nordrhein-Westfalen führt zwei Listen im Landeshundegesetz und kennt zusätzlich die 20/40-Regel: Hunde ab 20 Kilogramm oder 40 Zentimetern gelten als große Hunde mit Melde- und Sachkundepflicht, unabhängig von der Rasse.
Was Listenhunde in den Großstädten kosten
Die Steuer für Listenhunde legt jede Stadt selbst fest, und die Spanne ist enorm. Aus unserem Vergleich der 75 größten Städte:
| Stadt | Listenhund pro Jahr | Normaler Ersthund |
|---|---|---|
| Solingen | 1.200,00 € | 151,20 € |
| Nürnberg | 1.056,00 € | 132,00 € |
| Wuppertal | 1.000,00 € | 160,00 € |
| Frankfurt am Main | 900,00 € | 102,00 € |
| München | 800,00 € | 100,00 € |
| Mainz | 600,00 € | 186,00 € |
| Herne | 250,00 € | 152,00 € |
Manche Städte verzichten bewusst auf einen erhöhten Satz, darunter Berlin, Köln, Leipzig und Dresden. Dort zahlt ein Listenhund die normale Hundesteuer, die landesrechtlichen Auflagen (Leinen- oder Maulkorbpflicht, Sachkunde, Haftpflicht) gelten trotzdem.
Wesenstest und Grenzen der Steuer
Ein bestandener Wesenstest kann die Steuer deutlich senken, muss es aber nicht: Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt Gemeinden, den erhöhten Satz auch bei Negativzeugnis zu behalten (Urteil vom 15.10.2014, 9 C 8.13). Viele Städte ermäßigen trotzdem, in Erlangen sinkt der Satz mit Negativzeugnis zum Beispiel von 1.056 auf 264 Euro, in Krefeld und Mönchengladbach gilt nach bestandener Verhaltensprüfung der Normalsatz. Dasselbe Urteil zieht auch die Obergrenze: Eine erdrosselnde Kampfhundsteuer von 2.000 Euro im Jahr wurde gekippt, weil sie die durchschnittlichen Haltungskosten überstieg.