Hundesteuer Rechner / Listenhunde

Listenhunde: Rasselisten und erhöhte Steuer

Elf Bundesländer führen Rasselisten mit Hunden, die als gefährlich gelten, fünf Länder haben solche Listen abgeschafft und stellen allein auf das Verhalten ab. Für gelistete Hunde verlangen viele Städte drastisch erhöhte Hundesteuer, in unserem Städtevergleich bis 1.200 Euro im Jahr. Hier steht, welche Regeln wo gelten und was ein Wesenstest bringt.

Stand: Juli 2026

Länder ohne Rasseliste

Fünf Bundesländer stufen Hunde nicht nach Rasse ein, sondern nur nach ihrem tatsächlichen Verhalten, etwa nach einem Beißvorfall:

BundeslandOhne Rasseliste seit
Niedersachsen2003
Schleswig-Holstein2016
Thüringen2018
Mecklenburg-Vorpommern2022
BrandenburgJuli 2024

In diesen Ländern gibt es keine pauschale Einstufung als Listenhund mehr. Ein Hund kann aber nach auffälligem Verhalten als gefährlich eingestuft werden, mit Auflagen und je nach Stadt erhöhter Steuer. In Schleswig-Holstein verbietet das Kommunalabgabengesetz sogar rassebezogene Steuersätze, Lübeck besteuert deshalb nur per Einzelfallbescheid festgestellte gefährliche Hunde höher.

Länder mit Rasseliste

Die übrigen elf Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt) führen Rasselisten. Fast überall darauf stehen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen. Zwei Beispiele für die Systematik:

Was Listenhunde in den Großstädten kosten

Die Steuer für Listenhunde legt jede Stadt selbst fest, und die Spanne ist enorm. Aus unserem Vergleich der 75 größten Städte:

StadtListenhund pro JahrNormaler Ersthund
Solingen1.200,00 €151,20 €
Nürnberg1.056,00 €132,00 €
Wuppertal1.000,00 €160,00 €
Frankfurt am Main900,00 €102,00 €
München800,00 €100,00 €
Mainz600,00 €186,00 €
Herne250,00 €152,00 €

Manche Städte verzichten bewusst auf einen erhöhten Satz, darunter Berlin, Köln, Leipzig und Dresden. Dort zahlt ein Listenhund die normale Hundesteuer, die landesrechtlichen Auflagen (Leinen- oder Maulkorbpflicht, Sachkunde, Haftpflicht) gelten trotzdem.

Wesenstest und Grenzen der Steuer

Ein bestandener Wesenstest kann die Steuer deutlich senken, muss es aber nicht: Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt Gemeinden, den erhöhten Satz auch bei Negativzeugnis zu behalten (Urteil vom 15.10.2014, 9 C 8.13). Viele Städte ermäßigen trotzdem, in Erlangen sinkt der Satz mit Negativzeugnis zum Beispiel von 1.056 auf 264 Euro, in Krefeld und Mönchengladbach gilt nach bestandener Verhaltensprüfung der Normalsatz. Dasselbe Urteil zieht auch die Obergrenze: Eine erdrosselnde Kampfhundsteuer von 2.000 Euro im Jahr wurde gekippt, weil sie die durchschnittlichen Haltungskosten überstieg.

Steuer für deinen Hund prüfen: Der Rechner kennt die Listenhundesätze aller 75 Städte im Vergleich. Stadt wählen, Listenhund angeben, fertig.

Häufige Fragen zu Listenhunden

Welche Bundesländer haben keine Rasseliste?
Niedersachsen (seit 2003), Schleswig-Holstein (2016), Thüringen (2018), Mecklenburg-Vorpommern (2022) und Brandenburg (Juli 2024). Dort zählt nur das Verhalten des Hundes.
Wie teuer ist die Hundesteuer für einen Listenhund?
Je nach Stadt sehr unterschiedlich: von 250 Euro in Herne über 800 Euro in München bis 1.200 Euro in Solingen. Einige Städte erheben gar keinen erhöhten Satz.
Senkt ein Wesenstest die Steuer?
Oft ja (Erlangen: von 1.056 auf 264 Euro), aber die Gemeinde darf den erhöhten Satz auch behalten. Entscheidend ist die Satzung deiner Stadt, du findest sie auf der jeweiligen Stadtseite verlinkt.
Gilt die Rasseliste meines Bundeslands auch für die Steuer?
Meist knüpfen die Steuersatzungen an die landesrechtliche Einstufung an. Ob und wie hoch der Aufschlag ausfällt, entscheidet aber jede Stadt selbst.