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Hundesteuer in Flensburg 2026
Die Hundesteuer in Flensburg beträgt 132 Euro im Jahr für den ersten Hund, der zweite Hund kostet 180 Euro. Für einen Listenhund verlangt die Stadt 600 Euro im Jahr. Flensburg staffelt je Hund: der erste Hund hat den Grundsatz, der zweite und jeder weitere kosten mehr.
Stand: Satzung vom 15.02.2024, ab 01.01.2024Die Sätze in Flensburg
| Hundehaltung | Steuer pro Jahr | Pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 132,00 € | 11,00 € |
| 2. Hund | 180,00 € | 15,00 € |
| Jeder weitere Hund | 210,00 € | 17,50 € |
| Listenhund / gefährlicher Hund | 600,00 € | 50,00 € |
Quelle: Stadt Flensburg (amtlich) (Satzung vom 15.02.2024, ab 01.01.2024). Verbindlich ist die aktuelle Hundesteuersatzung.
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Flensburg im Vergleich
Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte liegt Flensburg beim Ersthund auf Platz 34 von 100 (Platz 1 ist am teuersten). Der Durchschnitt liegt bei 123,41 Euro im Jahr, Flensburg liegt damit 8,59 Euro darüber. Die teuerste Stadt im Vergleich ist Mainz mit 186 Euro, die günstigste Ingolstadt mit 65 Euro.
Besonderheiten in Flensburg
Erster Hund 132 Euro, zweiter Hund 180 Euro, jeder weitere Hund 210 Euro. Gefährliche Hunde 600 Euro, aber nur bei behördlicher Feststellung im Einzelfall (keine Rasseliste in Schleswig-Holstein). Halbe Steuer unter anderem bei Bürgergeld oder Wohngeld (erster Hund), Tierheimhunde aus Flensburg 24 Monate befreit.
Häufige Befreiungen und Ermäßigungen (zum Beispiel Assistenzhunde oder Hunde aus dem Tierheim) erklärt der Ratgeber Befreiung und Ermäßigung. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Hund anmelden.