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Hundesteuer in Rostock 2026
Die Hundesteuer in Rostock beträgt 108 Euro im Jahr für den ersten Hund, der zweite Hund kostet 144 Euro. Für einen Listenhund verlangt die Stadt 1.000 Euro im Jahr. Rostock staffelt je Hund: der erste Hund hat den Grundsatz, der zweite und jeder weitere kosten mehr.
Stand: Satzung i.d.F. der 1. Änderung 2024, geprüft 07/2026Die Sätze in Rostock
| Hundehaltung | Steuer pro Jahr | Pro Monat |
|---|---|---|
| 1. Hund | 108,00 € | 9,00 € |
| 2. Hund | 144,00 € | 12,00 € |
| Jeder weitere Hund | 168,00 € | 14,00 € |
| Listenhund / gefährlicher Hund | 1.000,00 € | 83,33 € |
Quelle: Stadt Rostock (amtlich) (Satzung i.d.F. der 1. Änderung 2024, geprüft 07/2026). Verbindlich ist die aktuelle Hundesteuersatzung.
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Rostock im Vergleich
Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte liegt Rostock beim Ersthund auf Platz 65 von 100 (Platz 1 ist am teuersten). Der Durchschnitt liegt bei 123,41 Euro im Jahr, Rostock liegt damit 15,41 Euro darunter. Die teuerste Stadt im Vergleich ist Mainz mit 186 Euro, die günstigste Ingolstadt mit 65 Euro.
Besonderheiten in Rostock
Erster Hund 108 Euro, zweiter Hund 144 Euro, jeder weitere 168 Euro. Gefährliche Hunde 1.000 Euro je Hund. Befreiung für Assistenz-, Blindenführ- und Therapiehunde.
Häufige Befreiungen und Ermäßigungen (zum Beispiel Assistenzhunde oder Hunde aus dem Tierheim) erklärt der Ratgeber Befreiung und Ermäßigung. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Hund anmelden.