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Hundesteuer in Freiburg im Breisgau 2026

Die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau beträgt 120 Euro im Jahr für den ersten Hund, der zweite Hund kostet 240 Euro. Freiburg im Breisgau staffelt je Hund: der erste Hund hat den Grundsatz, der zweite und jeder weitere kosten mehr.

Stand: Satzung i.d.F. 2023, Sätze seit 01.01.2024

Die Sätze in Freiburg im Breisgau

HundehaltungSteuer pro JahrPro Monat
1. Hund120,00 €10,00 €
2. Hund240,00 €20,00 €
Jeder weitere Hund240,00 €20,00 €

Quelle: Stadt Freiburg im Breisgau (amtlich) (Satzung i.d.F. 2023, Sätze seit 01.01.2024). Verbindlich ist die aktuelle Hundesteuersatzung.

Rechenbeispiele

Ein Hund: 120 Euro im Jahr, das sind 10,00 € im Monat.
Zwei Hunde: zusammen 360 Euro im Jahr (120,00 € + 240,00 €).
Drei Hunde: zusammen 600 Euro im Jahr.

Andere Kombination? Im Rechner nachrechnen.

Freiburg im Breisgau im Vergleich

Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte liegt Freiburg im Breisgau beim Ersthund auf Platz 43 von 100 (Platz 1 ist am teuersten). Der Durchschnitt liegt bei 123,41 Euro im Jahr, Freiburg im Breisgau liegt damit 3,41 Euro darunter. Die teuerste Stadt im Vergleich ist Mainz mit 186 Euro, die günstigste Ingolstadt mit 65 Euro.

Besonderheiten in Freiburg im Breisgau

Erster Hund 120 Euro, der zweite und jeder weitere Hund je 240 Euro. Kein gesonderter Kampfhundesatz in der Satzung. Ermäßigung um ein Drittel bei Sozialleistungsbezug (nur erster Hund).

Häufige Befreiungen und Ermäßigungen (zum Beispiel Assistenzhunde oder Hunde aus dem Tierheim) erklärt der Ratgeber Befreiung und Ermäßigung. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Hund anmelden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau 2026?
Die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau beträgt 120 Euro im Jahr für den ersten Hund, der zweite Hund kostet 240 Euro. Stand: Satzung i.d.F. 2023, Sätze seit 01.01.2024.
Was kostet ein Zweithund in Freiburg im Breisgau?
Der zweite Hund kostet 240 Euro im Jahr, zusammen mit dem ersten also 360 Euro.
Wie teuer ist ein Listenhund in Freiburg im Breisgau?
Freiburg im Breisgau hat keinen gesonderten Steuersatz für Listenhunde, es gilt der normale Satz. Unabhängig davon können landesrechtliche Auflagen gelten, siehe unser Ratgeber zu Listenhunden.
Wo melde ich meinen Hund in Freiburg im Breisgau an?
Beim Steueramt oder Bürgeramt der Stadt Freiburg im Breisgau, in vielen Städten auch online. Üblich ist eine Frist von etwa zwei Wochen nach Anschaffung. Was du dafür brauchst, steht im Ratgeber Hund anmelden.

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