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Hundesteuer in Ulm 2026

Die Hundesteuer in Ulm beträgt 108 Euro im Jahr für den ersten Hund, der zweite Hund kostet 216 Euro. Ulm staffelt je Hund: der erste Hund hat den Grundsatz, der zweite und jeder weitere kosten mehr.

Stand: Satzung i.d.F. 2020, Seite Stand 21.05.2026

Die Sätze in Ulm

HundehaltungSteuer pro JahrPro Monat
1. Hund108,00 €9,00 €
2. Hund216,00 €18,00 €
Jeder weitere Hund216,00 €18,00 €

Quelle: Stadt Ulm (amtlich) (Satzung i.d.F. 2020, Seite Stand 21.05.2026). Verbindlich ist die aktuelle Hundesteuersatzung.

Rechenbeispiele

Ein Hund: 108 Euro im Jahr, das sind 9,00 € im Monat.
Zwei Hunde: zusammen 324 Euro im Jahr (108,00 € + 216,00 €).
Drei Hunde: zusammen 540 Euro im Jahr.

Andere Kombination? Im Rechner nachrechnen.

Ulm im Vergleich

Im Vergleich der 100 größten deutschen Städte liegt Ulm beim Ersthund auf Platz 65 von 100 (Platz 1 ist am teuersten). Der Durchschnitt liegt bei 123,41 Euro im Jahr, Ulm liegt damit 15,41 Euro darunter. Die teuerste Stadt im Vergleich ist Mainz mit 186 Euro, die günstigste Ingolstadt mit 65 Euro.

Besonderheiten in Ulm

Erster Hund 108 Euro, ab dem zweiten Hund je 216 Euro. Kein gesonderter Listenhundesatz. Befreiung unter anderem für Jagdhunde (einer je Haushalt) und Tierschutz-Hunde 12 Monate.

Häufige Befreiungen und Ermäßigungen (zum Beispiel Assistenzhunde oder Hunde aus dem Tierheim) erklärt der Ratgeber Befreiung und Ermäßigung. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Hund anmelden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Ulm 2026?
Die Hundesteuer in Ulm beträgt 108 Euro im Jahr für den ersten Hund, der zweite Hund kostet 216 Euro. Stand: Satzung i.d.F. 2020, Seite Stand 21.05.2026.
Was kostet ein Zweithund in Ulm?
Der zweite Hund kostet 216 Euro im Jahr, zusammen mit dem ersten also 324 Euro.
Wie teuer ist ein Listenhund in Ulm?
Ulm hat keinen gesonderten Steuersatz für Listenhunde, es gilt der normale Satz. Unabhängig davon können landesrechtliche Auflagen gelten, siehe unser Ratgeber zu Listenhunden.
Wo melde ich meinen Hund in Ulm an?
Beim Steueramt oder Bürgeramt der Stadt Ulm, in vielen Städten auch online. Üblich ist eine Frist von etwa zwei Wochen nach Anschaffung. Was du dafür brauchst, steht im Ratgeber Hund anmelden.

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